DIE SELBSTHILFE-KONTAKTSTELLEN FÜR NIEDERBAYERN: LANDSHUT UND DEGGENDORF

•  Seit 2008 gelten in Bayern einheitliche Förderkriterien zur Krankenkassenförderung für
    Selbsthilfegruppen.

•  Der Antrag für Niederbayern kann an „Geschäftsstelle des Runden Tisches Niederbayern“,
    Selbsthilfe-Kontaktstelle, Am Stadtpark 12 in 94469 Deggendorf eingereicht werden.

•  Abgestimmt und entschieden wird über die Anträge in einer gemeinsamen Sitzung der
    Vertreter der Krankenkassen.

•  Der 15. Februar des Förderjahres ist Antragsschluss für alle regionalen Selbsthilfegruppen.

•  Gleichzeitig mit dem Antrag ist ggfs. der Verwendungsnachweis des Vorjahres abzugeben.

•  Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich.


  
Bitte verwenden Sie immer nur die für das jeweilige Jahr aktuellen Antragsunterlagen!