• Seit 2008 gelten in Bayern einheitliche Förderkriterien zur Krankenkassenförderung für
Selbsthilfegruppen.
• Der Antrag für Niederbayern kann an „Geschäftsstelle des Runden Tisches Niederbayern“,
Selbsthilfe-Kontaktstelle, Am Stadtpark 12 in 94469 Deggendorf eingereicht werden.
• Abgestimmt und entschieden wird über die Anträge in einer gemeinsamen Sitzung der
Vertreter der Krankenkassen.
• Der 15. Februar des Förderjahres ist Antragsschluss für alle regionalen Selbsthilfegruppen.
• Gleichzeitig mit dem Antrag ist ggfs. der Verwendungsnachweis des Vorjahres abzugeben.
• Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich.
Bitte beachten Sie: Abgabeschluss für den Antrag 2020 und den Verwendungsnachweis 2019
ist der 15.02.2020!
Bitte verwenden Sie immer nur die für das jeweilige Jahr aktuellen Antragsunterlagen!